Das Honorar von Architekten ist in der HOAI - der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt.
Das Honorar ist abhängig von mehreren Faktoren:
- Fachgebiet (Gebäude/ Innenräume/ Freianlage)
- Honorarzone (Planungsanforderungen)
- Honorarsatz (Mindest- bis Höchstsatz)
- Anrechenbare Kosten (Baukosten)
- Zuschläge (etwa bei Bauen im Bestand und Denkmalschutz)
- Besondere Leistungen (Abweichungen der nach HOAI geregelten Grundleistungen)
- Nebenkosten (Reise- und Fahrtkosten, Versandkosten, Druckkosten usw.)
- Leistungs- und Teilleistungsphasen
Handelt es sich bei der Baumaßnahme um Gebäude, Innenräume oder Freiflächen, um Tragwerksplanung, Vermessung oder Technische Ausrüstung?
Der Honorarsatz kann frei zwischen den Parteien verhandelt werden. Es muss nicht immer automatisch der Mindestsatz gewählt sein. Der Honorarsatz dient der weiteren Differenzierung und dem Ausgleich des Schwierigkeitsgrades. Beispiel: auch wenn "normale" Einfamilienhäuser der Honorarzone III zugeordnet werden, gibt es auch hier Unterschiede im Aufwand und auch in Größe, sodass für ein auskömmliches Honorar manchmal nicht der Mindest- sondern der Dreiviertelsatz angemessen ist.
Da Bauen im Bestand und Bauen bei Denkmalschutz ein höheres planerisches Risiko bedeutet und sich die Anforderungen erhöhen, kann ein Zuschlag bis 33% auf das ermittelte Honorar vereinbart werden.
Beispiel:
1. Neubau Einfamilienhaus = Zone III, Mindestsatz, ohne Zuschlag
2. Sanierung eines denkmalgeschützten Backsteinhauses zum Einfamilienhaus = Zone III, Mittelsatz, Zuschlag bis 33%
Zu den Nebenkosten zählen Druck- und Vervielfältigungskosten, Versandkosten, Datenübertragungskosten, Fahrt- und Reisekosten, usw.
Nebenkosten können pauschal oder mit Einzelnachweis abgerechnet werden.
1. GRUNDLAGENERMITTLUNG
1a. Klärung der Aufgabenstellung mit Auftraggeber
1b. Ermittlung der Planungsrandbedingungen, sowie Beratung zum Leistungsbedarf
1c. Auswahl anderer Fachplaner
1d. Klärung der Aufgabenstellung in Hinblick auf die Tragwerksplanung
1e. Ortsbesichtigung
1f. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentation
2. VORPLANUNG
2a. Analysieren der Grundlagen
2b. Abstimmung der Zielvorstellung auf öffentl. - rechtl. Randbedingungen
2c. Untersuchung verschiedener Lösungsmöglichkeiten
2d. Beschaffung und Auswertung amtlicher Karten
2e. Erarbeiten eines Planungskonzeptes, zeichnerische Darstellung
2f. Klären und Erläutern fachspezifischer Zusammenhänge, Vorgänge, Bedingungen
2g. Vorabstimmung mit Behörden und weiteren Fachplanern
2h. Mitwirkung beim Erläutern des Planungskonzeptes gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen
2i. Überarbeiten des Planungskonzeptes
2j. Kostenschätzung und Vergleich mit Budget
2k. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentation
3. ENTWURFSPLANUNG
3a. Entwurf auf Grundlage LPH 2
3b. Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligter
3c. Berechnungen (bspw. Flächen)
3d. Ermittlung Zuwendungsfähiger Kosten, Kostentabellen für Finanzierung
3e. Mitwirkung beim Erläutern des Planungskonzeptes gegenüber Dritten an bis zu 3 Terminen, Entwurfsüberarbeitung aufgrund von Bedenken und Anregungen
3f. Vorabstimmung der Genehmigungsfähigkeit
3g. Kostenberechnung inkl. Mengenermittlung, Vergleich Kostenschätzung und Kostenberechnung
3h. Ermittlung wesentlicher Bauphasen
3i. Bauzeiten- und Baukostenplan
3j. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentation
4. GENEHMIGUNGSPLANUNG
4a. Zusammenstellung und Erarbeitung der Antragsunterlagen
4b. Bei Bedarf Erstellung eines Grunderwerbsplanes
4c. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen, Berechnungen
4d. Abstimmen mit Behörden
4e. Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschl. Teilnahme an bis zu 4 Erläuterungsterminen
4f. Mitwirkung beim Verfassen von Stellungnahmen
5. AUSFÜHRUNGSPLANUNG
5a. Erarbeitung der Ausführungsplanung auf Grundlage von LPH 3 und 4
5b. Zeichnerische Darstellung, Erläuterung, Berechnungen, Details
5c. Bereitstellung der Planungsergebnisse für andere Mitwirkende, sowie Integrieren derer Beiträge bis zur fertigen Lösung
5d. Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung
6. VORBEREITUNG DER VERGABE
6a. Ermittlung von Mengen nach Einzelpositionen
6b. Aufstellen der Vergabeunterlagen
6c. Abstimmen und Koordinierung zu anderen Beteiligten
6d. Festlegen der Ausführungsphasen
6e. Ermittlung der Kosten auf Grundlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse
6f. Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit bepreisten Leistungsverzeichnissen
6g. Zusammenstellung der Vergabeunterlagen
7. MITWIRKUNG BEI DER VERGABE
7a. Einholen von Angeboten
7b. Prüfen und Werten von Angeboten
7c. Abstimmung mit anderen Beteiligten
7d. Führen von Bietergesprächen
7e. Erstellen von Vergabevorschlägen
7f. Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
7g. Vergleich der Ergebnisse mit bepreisten Leistungsverzeichnissen
7h. Mit wirken bei Auftragsvergabe
8. OBJEKTÜBERWACHUNG
8a. Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung anderer fachlich Beteiligter
8b. Aufstellen, Fortschreiben des Terminplanes
8c. Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen
8d. Kostenfeststellung & Vergleich
8e. Abnahme von Bauleistungen
8f. Überwachung von Prüfungen
8g. Antrag auf behördliche Abnahme
8h. Übergabe des Objekts
8i. Auflistung der Verjährungsfristen
8j. Zusammenstellung und Übergabe der Dokumentation des Bauablaufes, Bestandsunterlagen und Wartungsvorschriften
9. OBJEKTBETREUUNG
9a. Fachliche Bewertung innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche
9b. Objektbegehungen zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen
9c. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Wie hoch sind die Planungsanforderungen? (Beispiele)
I (sehr gering): Behelfsbauten, Unterstand, Gartenhaus
II (gering): Garagen und Carports
III (durchschnittlich): Einfamilienhäuser
IV (überdurchschnittlich): Kirchen
V (sehr hoch): Theater
"Anrechenbaren Kosten sind der Teil der Kosten, die für die Herstellung, den Umbau oder die Modernisierung von Objekten..." erforderlich sind. Es geht hierbei also nicht per se um die Gesamtkosten, sondern vor allem um die Kostengruppe 300 und 400 (Baukonstruktion und Technische Anlagen).
Grundlage ist also die offizielle Kostenschätzung/ Kostenberechnung, die anhand von Ortsüblichen Preisen und offiziellen Vergleichswerten ermittelt werden. So wird selbst bei Eigenleistung des Bauherren die Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung für die Honorarermittlung herangezogen.
Besondere Leistungen sind alle Leistungen, die vom Planer erbracht werden, die keine Grundleistungen nach HOAI sind.
Z.B. Standordanalysen, Machbarkeitsstudien, Erwirkung nachbarlicher Zustimmungen, Präsentationsmodelle, Visualisierungen usw.
1. Grundlagenermittlung (2%)
2. Vorplanung (20%)
3. Entwurfsplanung (25%)
4. Genehmigungsplanung (5%)
5. Ausführungsplanung (15%)
6. Vorbereitung der Vergabe (13%)
7. Mitwirkung bei der Vergabe (4%)
8. Objektüberwachung und Dokumentation (15%)
9. Objektbetreuung (1%)
Um als Bauherr einen ersten Richtwert zu bekommen, kann man einen Onlinerechner verwenden.
Zum Beispiel diesen: