BAUHERREN:INFO

Honorar

Das Honorar von Architekten ist in der HOAI - der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt. 

 

Das Honorar ist abhängig von mehreren Faktoren:

- Fachgebiet (Gebäude/ Innenräume/ Freianlage)

- Honorarzone (Planungsanforderungen)

- Honorarsatz (Mindest- bis Höchstsatz)

- Anrechenbare Kosten (Baukosten)

- Zuschläge (etwa bei Bauen im Bestand und Denkmalschutz)

- Besondere Leistungen (Abweichungen der nach HOAI geregelten Grundleistungen)

- Nebenkosten (Reise- und Fahrtkosten, Versandkosten, Druckkosten usw.)

- Leistungs- und Teilleistungsphasen

 


Fachgebiet

Handelt es sich bei der Baumaßnahme um Gebäude, Innenräume oder Freiflächen, um Tragwerksplanung, Vermessung oder Technische Ausrüstung?

 


Honorarsatz

Der Honorarsatz kann frei zwischen den Parteien verhandelt werden. Es muss nicht immer automatisch der Mindestsatz gewählt sein. Der Honorarsatz dient der weiteren Differenzierung und dem Ausgleich des Schwierigkeitsgrades. Beispiel: auch wenn "normale" Einfamilienhäuser der Honorarzone III zugeordnet werden, gibt es auch hier Unterschiede im Aufwand und auch in Größe, sodass für ein auskömmliches Honorar manchmal nicht der Mindest- sondern der Dreiviertelsatz angemessen ist.


Zuschläge

Da Bauen im Bestand und Bauen bei Denkmalschutz ein höheres planerisches Risiko bedeutet und sich die Anforderungen erhöhen, kann ein Zuschlag bis 33% auf das ermittelte Honorar vereinbart werden.

Beispiel:

1. Neubau Einfamilienhaus = Zone III, Mindestsatz, ohne Zuschlag 

2. Sanierung eines denkmalgeschützten Backsteinhauses zum Einfamilienhaus = Zone III, Mittelsatz, Zuschlag bis 33%


Nebenkosten

Zu den Nebenkosten zählen Druck- und Vervielfältigungskosten, Versandkosten, Datenübertragungskosten, Fahrt- und Reisekosten, usw. 

Nebenkosten können pauschal oder mit Einzelnachweis abgerechnet werden.


Teilleistungsphasen

1. GRUNDLAGENERMITTLUNG

1a. Klärung der Aufgabenstellung mit Auftraggeber

1b. Ermittlung der Planungsrandbedingungen, sowie Beratung zum Leistungsbedarf

1c. Auswahl anderer Fachplaner

1d. Klärung der Aufgabenstellung in Hinblick auf die Tragwerksplanung

1e. Ortsbesichtigung

1f. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentation

 

2. VORPLANUNG

2a. Analysieren der Grundlagen

2b. Abstimmung der Zielvorstellung auf öffentl. - rechtl. Randbedingungen 

2c. Untersuchung verschiedener Lösungsmöglichkeiten

2d. Beschaffung und Auswertung amtlicher Karten

2e. Erarbeiten eines Planungskonzeptes, zeichnerische Darstellung

2f. Klären und Erläutern fachspezifischer Zusammenhänge, Vorgänge, Bedingungen

2g. Vorabstimmung mit Behörden und weiteren Fachplanern

2h. Mitwirkung beim Erläutern des Planungskonzeptes gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen

2i. Überarbeiten des Planungskonzeptes

2j. Kostenschätzung und Vergleich mit Budget

2k. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentation

 

3. ENTWURFSPLANUNG

3a. Entwurf auf Grundlage LPH 2

3b. Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligter

3c. Berechnungen (bspw. Flächen)

3d. Ermittlung Zuwendungsfähiger Kosten, Kostentabellen für Finanzierung

3e. Mitwirkung beim Erläutern des Planungskonzeptes gegenüber Dritten an bis zu 3 Terminen, Entwurfsüberarbeitung aufgrund von Bedenken und Anregungen

3f. Vorabstimmung der Genehmigungsfähigkeit 

3g. Kostenberechnung inkl. Mengenermittlung, Vergleich Kostenschätzung und Kostenberechnung

3h. Ermittlung wesentlicher Bauphasen

3i. Bauzeiten- und Baukostenplan

3j. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentation

 

4. GENEHMIGUNGSPLANUNG

4a. Zusammenstellung und Erarbeitung der Antragsunterlagen

4b. Bei Bedarf Erstellung eines Grunderwerbsplanes

4c. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen, Berechnungen

4d. Abstimmen mit Behörden

4e. Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschl. Teilnahme an bis zu 4 Erläuterungsterminen

4f. Mitwirkung beim Verfassen von Stellungnahmen

 

5. AUSFÜHRUNGSPLANUNG

5a. Erarbeitung der Ausführungsplanung auf Grundlage von LPH 3 und 4

5b. Zeichnerische Darstellung, Erläuterung, Berechnungen, Details

5c. Bereitstellung der Planungsergebnisse für andere Mitwirkende, sowie Integrieren derer Beiträge bis zur fertigen Lösung

5d. Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung

 

6. VORBEREITUNG DER VERGABE

6a. Ermittlung von Mengen nach Einzelpositionen

6b. Aufstellen der Vergabeunterlagen

6c. Abstimmen und Koordinierung zu anderen Beteiligten

6d. Festlegen der Ausführungsphasen

6e. Ermittlung der Kosten auf Grundlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse

6f. Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit bepreisten Leistungsverzeichnissen

6g. Zusammenstellung der Vergabeunterlagen

 

7. MITWIRKUNG BEI DER VERGABE

7a. Einholen von Angeboten

7b. Prüfen und Werten von Angeboten

7c. Abstimmung mit anderen Beteiligten

7d. Führen von Bietergesprächen

7e. Erstellen von Vergabevorschlägen

7f. Zusammenstellen der Vertragsunterlagen

7g. Vergleich der Ergebnisse mit bepreisten Leistungsverzeichnissen

7h. Mit wirken bei Auftragsvergabe

 

8. OBJEKTÜBERWACHUNG

8a. Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung anderer fachlich Beteiligter

8b. Aufstellen, Fortschreiben  des Terminplanes

8c. Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen

8d. Kostenfeststellung & Vergleich

8e. Abnahme von Bauleistungen

8f. Überwachung von Prüfungen

8g. Antrag auf behördliche Abnahme 

8h. Übergabe des Objekts

8i. Auflistung der Verjährungsfristen

8j. Zusammenstellung und Übergabe der Dokumentation des Bauablaufes, Bestandsunterlagen und Wartungsvorschriften

 

9. OBJEKTBETREUUNG

9a. Fachliche Bewertung innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche

9b. Objektbegehungen zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen 

9c. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

 

Honorarzone

Wie hoch sind die Planungsanforderungen? (Beispiele)

I (sehr gering): Behelfsbauten, Unterstand, Gartenhaus 

II (gering): Garagen und Carports

III (durchschnittlich): Einfamilienhäuser

IV (überdurchschnittlich): Kirchen

V (sehr hoch): Theater

 


Anrechenbare Kosten

"Anrechenbaren Kosten sind der Teil der Kosten, die für die Herstellung, den Umbau oder die Modernisierung von Objekten..." erforderlich sind. Es geht hierbei also nicht per se um die Gesamtkosten, sondern vor allem um die Kostengruppe 300 und 400 (Baukonstruktion und Technische Anlagen).

Grundlage ist also die offizielle Kostenschätzung/ Kostenberechnung, die anhand von Ortsüblichen Preisen und offiziellen Vergleichswerten ermittelt werden. So wird selbst bei Eigenleistung des Bauherren die Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung für die Honorarermittlung herangezogen. 


Besondere Leistungen

Besondere Leistungen sind alle Leistungen, die vom Planer erbracht werden, die keine Grundleistungen nach HOAI sind.

Z.B. Standordanalysen, Machbarkeitsstudien, Erwirkung nachbarlicher Zustimmungen, Präsentationsmodelle, Visualisierungen usw. 


Leistungsphasen (LPH)

1. Grundlagenermittlung (2%)

2. Vorplanung (20%)

3. Entwurfsplanung (25%)

4. Genehmigungsplanung (5%)

5. Ausführungsplanung (15%)

6. Vorbereitung der Vergabe (13%)

7. Mitwirkung bei der Vergabe (4%)

8. Objektüberwachung und Dokumentation (15%)

9. Objektbetreuung (1%)

 

 




Um als Bauherr einen ersten Richtwert zu bekommen, kann man einen Onlinerechner verwenden. 

Zum Beispiel diesen:

https://www.hoai.de/hoai/rechner/



ARCHITEKTUR STUDIO

Maria Nitsch

 

Hortweg 24

34471 Vokmarsen

Tel.            +49(0) 5691 / 87599 98

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